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…für unsere Mitglieder

Nationaler Kollektivvertrag

Der gesamtstaatliche Kollektivvertrag regelt für das gesamte italienische Staatsgebiet die Arbeitsverhältnisse zwischen den Betreibern von Seilbahnen und/oder Aufstiegsanlagen für den öffentlichen Personenverkehr sowie den anderen, eng damit verbundenen Tätigkeiten, und den lohnabhängigen Beschäftigten.

Inhalte im Überblick

Probezeit

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Einstufung                     Dauer
Kategorie 1 Super 90 Arbeitstage
Kategorie 1 60 Arbeitstage
Kategorie 2 45 Arbeitstage
Kategorie 3 30 Arbeitstage
Kategorie 4 bis 7 15 Arbeitstage


Befristeter Arbeitstag gem. Art. 13 des Gesetzes Nr. 203/2024

Vertragsdauer max. Probezeit
3 Monate 6 Arbeitstage
6 Monate 12 Arbeitstage
>6 Monate 20 Arbeitstage


Urlaub

Dienstjahr Urlaub in Tage Urlaub in Stunden
0-2 24 Tage 160 Stunden
>2 25 Tage 168 Stunden
>4 26 Tage 176 Stunden


Freistellungen

  • Individuelle Freistellungen im Ausmaß von jährlich 72 Stunden
  • Als Ersatz für die abgeschafften Feiertage laut Gesetz Nr. 54 vom 5.3.1977 in geltender Fassung können vier bezahlte Freistellungen von jeweils acht Stunden genommen werden
  • Weitere Freistellungen: Heirat, Recht auf Studium, gewerkschaftliche Rechte, Mutterschaft, Vaterschaft, Opfer geschlechterspezifischer Gewalt.


Entlassung und Kündigungsfrist

Einstufung  Kündigung
 I und I Super 60
II und III 30
IV, V, VI, VII 15

 

Pflichtbeiträge und Benefits für Mitarbeiter:innen und Betriebe

Der Kollektivvertrag regelt den Mindestgrundlohn, Teuerungszulagen sowie auch Dienstalterszulagen und sieht neben wirtschaftlich-normativen Inhalten eine Reihe von Welfare-Initiativen und Leistungen vor, die den Arbeitnehmer:innen zugute kommen.

Diese werden von speziellen Fonds, Kassen und Körperschaften zur Verfügung gestellt.

Dafür sind folgende Pflichtbeiträge vorgesehen:

ZUSATZRENTE – BEITRITT ZUM FONDS PRIAMO ODER LABORFOND

Die vom Betrieb und vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Beiträge werden wie folgt festgelegt:

a) auf den kumulierten Wert der folgenden Vergütungselemente: Mindestgrundlohn, Teuerungszulage, Dienstalterszulagen;
1% zu Lasten des Arbeitnehmers
1% zu Lasten des Unternehmens;

a bis) ab 1. Januar 2011 auf den kumulierten Wert der unter Buchst. a) angeführten Vergütungselemente:
1,50% zu Lasten des Arbeitnehmers
1,50% zu Lasten des Unternehmens;

a ter) ab 1. Januar 2018 auf den kumulierten Wert der unter Buchst. a) angeführten Vergütungselemente;
1,50% zu Lasten des Arbeitnehmers
2,00% zu Lasten des Unternehmens;

b) auf den im Laufe des Jahres anzusparenden Abfertigungsteilbetrag:
25% für Arbeitnehmer mit mindestens 18 Rentenbeitragsjahren zum 31. Dezember 1995
33% für Arbeitnehmer mit weniger als 18 Rentenbeitragsjahren zum 31. Dezember 1995;
100% für den Arbeitnehmer mit Erstbeschäftigung.

Laborfonds: Rentenfonds für Arbeitnehmer in der Region Trentino-Südtirol
Fondo pensione Priamo


GESUNDHEITSFÜRSORGE –
BEITRITT ZU FONTURA ODER MUTAL HELP

Die ergänzenden Gesundheitsfürsorgefonds, welche von Seilbahnbetriebe alternativ angewandt werden können, ermöglichen den Arbeitnehmer:innen in Ergänzung zum Staatlichen Gesundheitsdienst zusätzliche Gesundheitsdienstleistungen zu beanspruchen.

Betrieb (Angestellte) – Mutual Help
Fontur